Abgabe von Pflanzenschutzmitteln:
Bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln besteht ein sog. "Selbstbedienungsverbot". Beim Verkauf eines Pflanzenschutzmittels muss der Händler den Käufer über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels informieren. Diese Information wird bei uns durch 5 staatlich geprüfte Mitarbeiter gewährleistet. Unsere Mitarbeiter können Sie sachkundig informieren und Ihnen dementsprechende Produkte zur Lösung Ihres Problems anbieten. Staatlich zugelassene Pflanzenschutzmittel definieren sich durch das hier dargestellte Logo.
Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln:
Sie können nicht verbrauchte Reste von Pflanzenschutzmitteln bei der Stadt Ratingen (Zentralmateriallager, Robert-Zapp-Straße 3, 40880 Ratingen-Tiefenbroich) samstags von 9 bis 12 Uhr fachgerecht entsorgen lassen.